Ein Rechtsanwalt hatte einen Mandanten in einem Skandalprozeß erfolgreich verteidigt. Auf einer Party danach sprach ihn eine entrüstete Frau an: „Für Sie ist wohl kein Delikt zu gemein, so abscheulich, so unerhört, daß Sie nicht die Verteidigung übernehmen wollten!“
„Kommt drauf an“ sagte der Anwalt, „was haben Sie denn ausgefressen?“